Das Land Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm für gewerbliche und soziale Unternehmen, Soloselbstständige, Künstler und Angehörige der freien Berufe, welche sich unmittelbar aufgrund der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässen befinden, aufgelegt.

weiterlesen

Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.  (Kontakt)

Die Coronavirus-Pandemie führt viele Unternehmen im Land in finanzielle Bedrängnis. Sei es durch die erheblichen Arbeitsausfälle, durch die Schließung von Schulen und Kindergärten, die Absage von Messen und Veranstaltungen, durch abreißende Lieferketten, durch die Absage von Terminen durch Kunden oder auch durch geändertes Reiseverhalten.

Bei einem solchen erheblichen Arbeitsausfall können Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen.

weiterlesen

Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.  (Kontakt)

Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 01.01.2020 auf 9,35 Euro angehoben. 

weiterlesen

Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema Mindestlohn in der Region Stuttgart und deutschlandweit. (Kontakt)

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am heutigen Donnerstag entschieden, dass Gehaltsnachzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Bemessung des Elterngeldes berücksichtigt werden können.  (Aktenzeichen B 10 EG 1/18 R)weiterlesen

 

Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema Elterngeld in der Region Stuttgart und deutschlandweit. (Kontakt)

Arbeitnehmer mit geringem Einkommen werden ab dem 01.07.2019 entlastet,

Die bisherige Gleitzone wird zu einem Übergangsbereich.

Die obere Verdienstgrenze wird von derzeit 850 Euro auf 1.300 Euro angehoben.

Durch diesen Schritt profitieren mehr Arbeitnehmer von günstigeren Sozialabgaben. weiterlesen

 

Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema Midijob in der Region Stuttgart und deutschlandweit. (Kontakt)

Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 2019 in zwei Stufen angehoben. Ab dem 01.01.2019 steigt der Mindestlohn auf 9,19 Euro pro Stunde, ab 2020 auf 9,35 Euro.

Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema Mindestlohn in der Region Stuttgart und deutschlandweit. (Kontakt)

ABS STEUERBERATUNG RAG mbH | Stuttgart | +49 711 46092-0 |
© alle Rechte vorbehalten Impressum und Datenschutzerklärung