Die Überbrückungshilfe wird erweitert. Es wurde eine zweite Phase beschlossen, welche die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfasst. Die Zugangsvoraussetzungen wurden hierbei abgesenkt und die Förderhöhe angehoben.
Das Hilfsprogramm soll weiterhin kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler und Soloselbstständige, welche von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind, mit nicht zurückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten, finanziell unterstützen.

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Am 12.06.2020 hat die Bundesregierung mit dem Entwurf des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wesentliche Inhalte des am 3. Juni 2020 beschlossenen Konjunkturpakets umgesetzt. Das Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes bedarf noch der Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats, welche voraussichtlich in Sondersitzungen am 29.06.2020 darüber abstimmen sollen.

Ein wichtiger Bestandteil ist die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer von 19 auf 16 beziehungsweise von 7 auf 5 Prozentpunkte für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020.

Ein begleitendes BMF-Schreiben, das sich am Schreiben vom 11. August 2006 zur letzten Steuersatzänderung (von 16% auf 19%) orientiert, liegt bereits im Entwurf vor. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich durch das finale BMF-Schreiben noch Änderungen ergeben können.

 

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Um die Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern, wurde in einem „Eilverfahren“ das Gesetz zur Abmil­de­rung der COVID-19-Pan­de­mie im Zivil-, Insol­venz- und Straf­ver­fah­rens­recht am 27.3.2020 ver­ab­schie­det.

Eine der bedeutendsten Rege­lun­gen für Miet­ver­hält­nisse betrifft die Beschrän­kung des Kün­di­gungs­rechts des Ver­mie­ters.

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Das Land Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm für gewerbliche und soziale Unternehmen, Soloselbstständige, Künstler und Angehörige der freien Berufe, welche sich unmittelbar aufgrund der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässen befinden, aufgelegt.

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Die Coronavirus-Pandemie führt viele Unternehmen im Land in finanzielle Bedrängnis. Sei es durch die erheblichen Arbeitsausfälle, durch die Schließung von Schulen und Kindergärten, die Absage von Messen und Veranstaltungen, durch abreißende Lieferketten, durch die Absage von Terminen durch Kunden oder auch durch geändertes Reiseverhalten.

Bei einem solchen erheblichen Arbeitsausfall können Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen.

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Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 01.01.2020 auf 9,35 Euro angehoben. 

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Das Bundessozialgericht (BSG) hat am heutigen Donnerstag entschieden, dass Gehaltsnachzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Bemessung des Elterngeldes berücksichtigt werden können.  (Aktenzeichen B 10 EG 1/18 R)weiterlesen

 

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Arbeitnehmer mit geringem Einkommen werden ab dem 01.07.2019 entlastet,

Die bisherige Gleitzone wird zu einem Übergangsbereich.

Die obere Verdienstgrenze wird von derzeit 850 Euro auf 1.300 Euro angehoben.

Durch diesen Schritt profitieren mehr Arbeitnehmer von günstigeren Sozialabgaben. weiterlesen

 

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Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 2019 in zwei Stufen angehoben. Ab dem 01.01.2019 steigt der Mindestlohn auf 9,19 Euro pro Stunde, ab 2020 auf 9,35 Euro.

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