ABS STEUERBERATUNG RAG mbH | Stuttgart
Die zweite Phase der Corona Überbrückungshilfe soll weiterhin die wirtschaftliche Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler sichern.
Anträge auf Überbrückungshilfe können ab sofort bis zum 31.12.2020 gestellt werden.
Wie schon in der ersten Phase der Überbrückungshilfe, müssen die Anträge zwingend mit Hilfe eines Rechtsanwaltes, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers eingereicht und überprüft werden.
Weitere Informationen finden Sie hier. weiterlesen
Falls Sie die Überbrückungshilfe in Anspruch nehmen möchten, würden wir uns freuen, Sie hierbei unterstützen zu dürfen.
Bei weiteren Fragen und für eine persönliche Beratung steht das Team der ABS STEUERBERATUNG RAG mbH Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. (Kontakt)
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