Am 12.06.2020 hat die Bundesregierung mit dem Entwurf des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wesentliche Inhalte des am 3. Juni 2020 beschlossenen Konjunkturpakets umgesetzt. Das Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes bedarf noch der Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats, welche voraussichtlich in Sondersitzungen am 29.06.2020 darüber abstimmen sollen.
Ein wichtiger Bestandteil ist die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer von 19 auf 16 beziehungsweise von 7 auf 5 Prozentpunkte für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020.
Ein begleitendes BMF-Schreiben, das sich am Schreiben vom 11. August 2006 zur letzten Steuersatzänderung (von 16% auf 19%) orientiert, liegt bereits im Entwurf vor. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich durch das finale BMF-Schreiben noch Änderungen ergeben können.
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