ABS STEUERBERATUNG RAG mbH Stuttgart

Die Bundesregierung hat die Steuerbefreiung von freiwillig gezahlten Inflationsausgleichssonderzahlungen durch Arbeitgeber von bis zu 3.000 Euro beschlossen. 

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Wir beraten Sie gerne umfassend zum diesem und anderen Themen in der Region Stuttgart und deutschlandweit. (Kontakt)

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Hier finden Sie die Termine für Oktober 2022.

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#Steuertermine #Sozialversicherungstermine #SV-Meldung #ZM #Steuerberatung #Stuttgart 

Hier finden Sie die Termine für April2022.

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Hier finden Sie die Termine für März 2022.

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ABS STEUERBERATUNG RAG mbH Stuttgart

Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige System der Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig erklärt.
Durch das im November 2019 beschlossene Grundsteuer-Reformgesetz, wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach neuen Methoden berechnet. Hierzu müssen deutschlandweit über 35 Mio. Grundstücke und Gebäude zum Zwecke der Erhebung der Grundsteuer neu bewertet werden.

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Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema Grundsteuerreform und unterstützen Sie bei der Anfertigung und Einreichung Ihrer Grundsteuererklärung in der Region Stuttgart und deutschlandweit. (Kontakt)

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Hier finden Sie die Termine für Februar 2022.

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ABS STEUERBERATUNG RAG mbH Stuttgart

Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 01.01.2021 auf 9,82 Euro angehoben. 

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Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema Mindestlohn in der Region Stuttgart und deutschlandweit. (Kontakt)

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ABS STEUERBERATUNG RAG mbH Stuttgart

Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 01.07.2021 auf 9,60 Euro angehoben. 

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Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema Mindestlohn in der Region Stuttgart und deutschlandweit. (Kontakt)

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ABS STEUERBERATUNG RAG mbH Stuttgart

Wann ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtend?

Corona – Kurzarbeitergeld: Steuererklärung kann Pflicht sein.

Bei Bezug von Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro im Jahr muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Dies gilt auch für den Bezug von Kurzarbeitergeld während Corona. Haben Sie im Jahr 2020 also mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.

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Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.  (Kontakt)

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ABS STEUERBERATUNG RAG mbH Stuttgart

Arbeiten im Homeoffice ist während der Corona-Pandemie für viele Arbeitnehmer Alltag geworden. Für die betroffenen Arbeitnehmer stellen sich zahlreiche Fragen zu den steuerlichen Auswirkungen der Arbeit im Homeoffice.

Homeoffice steuerlich geltend machen  

Die Kosten, die aufgrund der Arbeit zu Hause im Homeoffice entstanden sind, können unter bestimmten Voraussetzungen in der Einkommensteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden.

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Im Zuge der Corona-Krise und den derzeit geltenden Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus, wird in vielen Betrieben Kurzarbeit angemeldet.

Sind Sie als Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen, stellt sich für Sie (spätestens im Jahr 2021 im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung) die Frage, wie sich der Bezug von Kurzarbeitergeld bei Ihnen persönlich steuerlich auswirkt.

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Corona: Novemberhilfe - Lockdown November - Update

Die zuständigen Ministerien haben sich darauf geeinigt, dass Unternehmen und Soloselbstständige welche vom Lockdown im November betroffen sind, Abschlagszahlungen im Rahmen der Novemberhilfe erhalten sollen.
Soloselbstständige erhalten Abschlagszahlungen bis zu 5.000 €, andere Unternehmen bis zu 10.000 €.
Die Auszahlung der Abschlagszahlungen soll ab Ende November erfolgen.

Die Anträge auf Novemberhilfe können voraussichtlich ab 25.11.2020 gestellt werden.

Weitere Informationen zu dieser Novemberhilfe finden Sie hier. weiterlesen

Bei weiteren Fragen und für eine persönliche Beratung steht das Team der ABS STEUERBERATUNG RAG mbH Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.   (Kontakt)

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