ABS STEUERBERATUNG RAG mbH Stuttgart
Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige System der Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig erklärt.
Durch das im November 2019 beschlossene Grundsteuer-Reformgesetz, wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach neuen Methoden berechnet. Hierzu müssen deutschlandweit über 35 Mio. Grundstücke und Gebäude zum Zwecke der Erhebung der Grundsteuer neu bewertet werden.
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Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema Grundsteuerreform und unterstützen Sie bei der Anfertigung und Einreichung Ihrer Grundsteuererklärung in der Region Stuttgart und deutschlandweit. (Kontakt)
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