Gesetzlicher Mindestlohn ab 2021
Gesetzlicher Mindestlohn ab 2021
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2021 von derzeit 9,35 Euro auf 9,50 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt seit dem 01.01.2015 bundeseinheitlich und in fast jeder Branche in Deutschland.
Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland (brutto; pro Stunde)
Seit 01.01.2020 | 01.01.2021 | 01.07.2021 | 01.01.2022 | 01.07.2022 |
9,35 Euro | 9,50 Euro | 9,60 Euro | 9,82 Euro | 10,45 Euro |
Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2020
Ab dem 01. Januar 2021 haben Arbeitnehmer somit einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro brutto je Arbeitsstunde.
Für Sie als Arbeitgeber ergeben sich durch die Anpassung des Mindestlohns einerseits steuerliche und betriebswirtschaftliche und andererseits arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen. Sind vertragliche Anpassung bestehender Arbeitsverträge notwendig? Kann es sinnvoll sein ein Arbeitszeitkonto einzuführen? Gibt es erweiterte Aufzeichnungspflichten? Wie viele Stunden darf mein Minijobber ab 2021 arbeiten?
Haben Sie weitere Fragen? Das Team der ABS STEUERBERATUNG RAG mbH in Stuttgart hilft Ihnen gerne bei diesen und allen weiteren Fragen und Problemen rund um den Mindestlohn, den Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten der täglichen Arbeitszeit sowie rund um die Lohnabrechnung weiter. Kontakt
Stand: 16.10.2020
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