Steuern – Anfertigung Ihrer privaten und betrieblichen Steuererklärungen in Stuttgart

Private Einkommensteuer­erklärung

Wir erstellen gerne Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Sie kompetent und persönlich, damit Sie langfristig Ihre Steuerbelastung minimieren. Ihre Steuererklärungen werden durch uns form- und fristgerecht bei den Finanzbehörden eingereicht.

So wird Ihre private Steuererklärung zum Kinderspiel.

Unsere Leistungen im Bereich Einkommensteuererklärung

  • umfassende Unterstützung bei der Übergabe Ihrer Unterlagen und Daten an uns
  • Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
  • Übermittlung der Steuererklärungen in elektronischer Form an die Finanzverwaltung
  • Kommunikation mit der Finanzverwaltung
  • Prüfung Ihres Steuerbescheids
  • Führen von Rechtsbehelfen und Einspruchsverfahren
  • Unterstützung bei Stundungs- oder Steuerherabsetzungsanträgen
  • digitaler Belegaustausch mit DATEV Meine Steuern

Betriebliche Steuererklärungen

Wir erstellen Ihre betrieblichen Steuererklärungen insbesondere für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer sowie gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellungen.

Unsere Leistungen im Bereich betriebl. Steuererklärungen

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnfeststellungserklärung für Einzelunternehmer
  • Erstellung der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung, Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung für Personengesellschaften (GbR, oHG, KG)
  • Erstellung der Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Feststellungserklärung für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG)
  • Erstellung der Kapitalertragssteuererklärung für Gewinnausschüttungen
  • Übermittlung der Steuererklärungen in elektronischer Form an die Finanzverwaltung
  • Prüfung von Steuerbescheiden und ggf. Führen von Rechtsbehelfen und Einspruchsverfahren

Erbschaftsteuer­erklärung

Wir sind Ihr kompetenter Partner für die Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen und Schenkungssteuererklärungen. Sprechen Sie uns an!

Sie brauchen Unterstützung in Steuerfragen?
Wir sind für Sie da!

KONTAKT

Aktuelles

Hier finden Sie die Termine für Dezember 2022.

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Hier finden Sie die Termine für November 2022.

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ABS STEUERBERATUNG RAG mbH Stuttgart

Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung beschlossen!

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.

Digitale Einreichung der Steuererklärung bleibt Pflicht.

Als Eigentümer von Grundbesitz sind Sie verpflichtet, die Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023 in digitaler Form beim Finanzamt einzureichen.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner zum Thema Grundsteuererklärung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anfertigung und digitalen Einreichung Ihrer Grundsteuererklärung. (Kontakt)

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier

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ABS STEUERBERATUNG RAG mbH | Stuttgart | +49 711 46092-0 |
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