2020-10-29 15:29
von abs
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Corona: Lockdown November 2020 - Finanzielle Hilfen

Corona: Lockdown November 2020 - Finanzielle Hilfen

Kurzmeldung

Ab dem 2. November 2020 treten zusätzlich Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft.
Diese sind zeitlich befristet bis Ende November 2020.

Für von temporären Schließungen betroffene Unternehmen der Gastronomie (Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken,u.ä.) und körpernahen Dienstleistungen (Massagepraxen, Tatoo-Studios, Nagelstudios u.ä.) und von Kultur- Sport- und Freizeiteinrichtungen (Messen, Museen, Spielhallen, Fitnessstudios) soll es zeitnah finanzielle Hilfen und Entschädigungen geben.

Betroffene Unternehmen bis 50 Mitarbeiter sollen bis zu 75 % ihres Umsatzes November 2019 als pauschale Fixkosten erstattet bekommen. Angerechnet werden Kurzarbeitergeld und Leistungen aus der 2. Phase der Überbrückungshilfe.

Darüber hinaus sollen die Leistungen der Überbrückungshilfe verlängert und für die hauptbetroffenen WIrtschaftszweige wesentlich verbessert werden.

Des Weiteren wird der KfW-Schnellkredit auch für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet.

Sobald nähere Details dieser Unterstützungsprogramme bekannt sind, werden wir Sie hier informieren.
Bei weiteren Fragen und für eine persönliche Beratung steht das Team der ABS STEUERBERATUNG RAG mbH Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. (Kontakt)

Stand: 29.10.2020

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Die Informationen dienen lediglich der Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen

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