Arbeitnehmer mit geringem Einkommen werden ab dem 01.07.2019 entlastet,

Die bisherige Gleitzone wird zu einem Übergangsbereich.

Die obere Verdienstgrenze wird von derzeit 850 Euro auf 1.300 Euro angehoben.

Durch diesen Schritt profitieren mehr Arbeitnehmer von günstigeren Sozialabgaben. weiterlesen

 

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Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 2019 in zwei Stufen angehoben. Ab dem 01.01.2019 steigt der Mindestlohn auf 9,19 Euro pro Stunde, ab 2020 auf 9,35 Euro.

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