Arbeitnehmer mit geringem Einkommen werden ab dem 01.07.2019 entlastet,
Die bisherige Gleitzone wird zu einem Übergangsbereich.
Die obere Verdienstgrenze wird von derzeit 850 Euro auf 1.300 Euro angehoben.
Durch diesen Schritt profitieren mehr Arbeitnehmer von günstigeren Sozialabgaben. weiterlesen
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