2021-10-18 12:34
von abs
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Gesetzlicher Mindestlohn ab Januar 2022

Gesetzlicher Mindestlohn ab 2022

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 01. Januar 2022 von derzeit 9,60 Euro auf 9,82 Euro.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt seit dem 01.01.2015 bundeseinheitlich und in fast jeder Branche in Deutschland.

Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland (brutto; pro Stunde)

Seit 01.07.2021  01.01.2022  01.07.2022
9,60 Euro  9,82 Euro 10,45 Euro

 

Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2022

Ab dem 01. Januar 2022 haben Arbeitnehmer somit einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro brutto je Arbeitsstunde.

Für Sie als Arbeitgeber ergeben sich durch die Anpassung des Mindestlohns einerseits steuerliche und betriebswirtschaftliche und andererseits arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen. Sind vertragliche Anpassung bestehender Arbeitsverträge notwendig? Kann es sinnvoll sein ein Arbeitszeitkonto einzuführen? Gibt es erweiterte Aufzeichnungspflichten? Wie viele Stunden darf mein Minijobber ab 2022 arbeiten?

Haben Sie weitere Fragen? Das Team der ABS STEUERBERATUNG RAG mbH in Stuttgart hilft Ihnen gerne bei diesen und allen weiteren Fragen und Problemen rund um den Mindestlohn, den Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten der täglichen Arbeitszeit sowie rund um die Lohnabrechnung weiter. Kontakt

 

#Mindestlohn #Stuttgart #Minijob #Erhöhung #2022

Stand: 18.10.2021

Alle Beiträge sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Die Informationen dienen lediglich der Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen

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