Grundsteuerreform 2022
Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige System der Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig erklärt. Durch das im November 2019 beschlossene Grundsteuer-Reformgesetz, wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach neuen Methoden berechnet. Hierzu müssen deutschlandweit über 35 Mio. Grundstücke und Gebäude zum Zwecke der Erhebung der Grundsteuer neu bewertet werden.
Handlungsbedarf für Grundstückseigentümer
Für Eigentümer von Grundbesitz besteht bereits jetzt Handlungsbedarf.
Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung 2022
Für jedes Grundstück in Deutschland muss der Eigentümer eine gesonderte Steuererklärung zur Wertermittlung des Grundbesitzwertes abgeben. Betroffen sind nicht nur vermietete Immobilien, sondern auch das selbst bewohnte Eigenheim oder etwa eine Ferienwohnung.
Die Abgabefrist für die Feststellungserklärung 2022 wurde um drei Monate verlängert. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.
Digitale Einreichung der Steuererklärung ist Pflicht!
Als Eigentümer von Grundbesitz sind Sie verpflichtet, die Grundsteuererklärung digital beim Finanzamt einzureichen. Die Möglichkeit zur Einreichung in anderer Form, z.B. in Papierform ist nicht vorgesehen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Anfertigung und digitalen Einreichung Ihrer Grundsteuererklärung. (Kontakt)
Stand: 14.10.2022
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