Gesetzlicher Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt seit dem 01.01.2015 bundeseinheitlich und in fast jeder Branche in Deutschland.
Der Mindestlohn wird zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 in zwei Stufen angehoben. Dies wurde am 20.11.2018 durch die Zweite Mindestlohnanpassungsordnung im Bundesgesetzblatt verkündet.
01.01.2015 - 31.12.2015 | 8,50 Euro brutto |
01.01.2017 – 31.12.2018 | 8,84 Euro brutto |
01.01.2019 – 31.12.2019 | 9,19 Euro brutto |
Ab 01.01.2020 | 9,35 Euro brutto |
Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2019
Ab dem 01. Januar 2019 haben Arbeitnehmer somit einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro brutto je Arbeitsstunde.
Für Sie als Arbeitgeber ergeben sich durch die Anpassung des Mindestlohns einerseits steuerliche und betriebswirtschaftliche und andererseits arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen. Sind vertragliche Anpassung bestehender Arbeitsverträge notwendig? Kann es sinnvoll sein ein Arbeitszeitkonto einzuführen? Gibt es erweiterte Aufzeichnungspflichten? Wie viele Stunden darf mein Minijobber ab 2019 arbeiten?
Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne bei diesen und allen weiteren Fragen und Problemen rund um den Mindestlohn, den Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten der täglichen Arbeitszeit sowie rund um die Lohnabrechnung weiter. Kontakt
(Stand: 08.12.2018)