Gesetzlicher Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2020 von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt seit dem 01.01.2015 bundeseinheitlich und in fast jeder Branche in Deutschland.
01.01.2015 - 31.12.2015 | 8,50 Euro brutto |
01.01.2017 – 31.12.2018 | 8,84 Euro brutto |
01.01.2019 – 31.12.2019 | 9,19 Euro brutto |
Ab 01.01.2020 | 9,35 Euro brutto |
Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2020
Ab dem 01. Januar 2020 haben Arbeitnehmer somit einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro brutto je Arbeitsstunde.
Für Sie als Arbeitgeber ergeben sich durch die Anpassung des Mindestlohns einerseits steuerliche und betriebswirtschaftliche und andererseits arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen. Sind vertragliche Anpassung bestehender Arbeitsverträge notwendig? Kann es sinnvoll sein ein Arbeitszeitkonto einzuführen? Gibt es erweiterte Aufzeichnungspflichten? Wie viele Stunden darf mein Minijobber ab 2020 arbeiten?
Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne bei diesen und allen weiteren Fragen und Problemen rund um den Mindestlohn, den Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten der täglichen Arbeitszeit sowie rund um die Lohnabrechnung weiter. Kontakt
(Stand: 31.12.2019)