2019-05-28 15:18
von abs
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Midijob - Neuer Übergangsbereich ab 01.07.2019

Die Obergrenze für Midijobs wird zum 01.07.2019 von derzeit 850 Euro auf 1.300 Euro angehoben.

Ab dem 01.07.2019 werden Arbeitnehmer mit geringem Einkommen entlastet. Die bisherige Gleitzone wird ab diesem Zeitpunkt durch einen Übergangsbereich ersetzt.

Dieser neue Übergangsbereich erfasst dann monatliche Entgelte von 450,01 Euro bis 1.300 Euro. (bisher 450,01 Euro bis 850,00 Euro)

Besonderheiten im Übergangsbereich

Liegt ein Arbeitsverhältnis im Übergangsbereich zahlt der Arbeitnehmer lediglich verminderte Beiträge zur Sozialversicherung. Der Arbeitgeber zahlt hingegen normale Beiträge zur Sozialversicherung
Die Besteuerung erfolgt normal über die Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers.
Auszubildende werden nie von den besonderen Regeln im Übergangsbereich erfasst.
Die geringere Beitragsbelastung führt nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen. Vielmehr werden volle Entgeltpunkte für Beitragszeiten aus einer Beschäftigung im Übergangsbereich aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt erworben.

Entlastung für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt bis 850 €.

Arbeitnehmer, welche heute 850 Euro verdienen, werden mit der vollen Abgabelast (ca. 20%) für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer belastet. Ab dem 01.07.2019 reduziert sich diese Belastung auf ungefähr 18%. Die volle Abgabenlast trifft Arbeitnehmer dann erst bei einem monatlichen Entgelt von 1.300 Euro.

Bestehende Verzichtserklärungen dürfen nicht vernichtet werden.

In der bisherigen Gleitzone konnte der Arbeitnehmer schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erklären, dass er volle Rentenversicherungsbeiträge nach dem tatsächlichen Entgelt zahlen möchte. Da im neuen Übergangsbereich Entgeltpunkte für Beitragszeiten immer aus dem tatsächlichen Entgelt erworben werden, ist dies ab dem 01.07.2019 nicht mehr notwendig.
Dennoch sollten die bestehenden Verzichtserklärungen zumindest bis zur nächsten Betriebsprüfung aufgehoben werden.

Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne bei diesen und allen weiteren Fragen und Problemen rund um Midijobs und den neuen Übergangsbereich, sowie rund um die Lohnabrechnung weiter.  Kontakt

 (Stand: 28.05.2019)

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