2022-10-14 12:27
von abs
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Update - Grundsteuerreform 2022

Update Grundsteuererklärung:

Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung beschlossen!

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.

Digitale Einreichung der Steuererklärung bleibt Pflicht.

Als Eigentümer von Grundbesitz sind Sie verpflichtet, die Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023 in digitaler Form beim Finanzamt einzureichen.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier

Gerne unterstützen wir Sie bei der Anfertigung und digitalen Einreichung Ihrer Grundsteuererklärung. (Kontakt)

Stand: 14.10.2022

Alle Beiträge sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Die Informationen dienen lediglich der Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen

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